Bitte senden Sie den Belegungsvertrag ausgefüllt an kontakt@zeltplatz-am-hauck.de
Die Benutzerordnung
§ 1 Allgemeines
(1) Der Zeltplatz ist Eigentum der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Dalherda | Poppenhausen. Die nachfolgenden Regelungen beruhen auf einem entsprechenden Beschluss des Kirchenvorstandes. Er bestimmt auch die für die Verwaltung der Anlage zuständigen Personen.
(2) Die Räumlichkeiten und die Außenanlagen sind von allen Besuchern pfleglich zu behandeln. Entstandene Schäden sind dem Kirchenvorstand anzuzeigen und auf Kosten des Verursachers zu beheben. Eventuelle Haftungsansprüche richten sich seitens des Kirchenvorstandes an den Benutzer.
§ 2 Benutzerordnung
(1) Die Benutzung des Hauses ist rechtzeitig schriftlich zu beantragen.
(2) Aufgrund des Antrages entscheidet der Kirchenvorstand über die Vergabe. Bei Vermietung ist ein schriftlicher Vertrag zu unterzeichnen. Die mit dem Vertrag verbundenen Auflagen und Bedingungen sind einzuhalten.
(3) Die Anzahlung i. H. v. 10 % des Mietbetrages (Teilnehmer / Tag) mindestens jedoch 50,00 € ist bis spätestens 14 Tage vor Belegung auf das Konto (IBAN DE02 5305 0180 0040 0180 07)
des Kirchenkreisamtes Fulda bei der Sparkasse Fulda (BIC HELADEF1FDS) zu überweisen. Bei Gruppen unter 20 Personen beträgt der Anzahlungsbetrag 50,00 €. Mit der Überweisung wird der Vertrag verbindlich. Dieser Betrag wird anschließend mit der Belegungsgebühr verrechnet. Diese Summe wird im Falle einer Absage nicht zurückerstattet. Der Rücktritt von der Nutzung ist dem Kirchenvorstand unverzüglich anzuzeigen.
(4) Nach der Nutzung sind die Räumlichkeiten an eine vom Kirchenvorstand beauftragte Person im geordneten und sauberen Zustand zu übergeben. Die Endreinigung übernimmt der Benutzer. Die Reinigungsarbeiten können optional hinzugebucht werden. 150,00 € Komplettreinigung, 100,00 € bei besenreiner Übergabe. Sollte eine Nachreinigung nötig sein, wird diese separat nach Aufwand (min. 30 €) in Rechnung gestellt.
Beschädigtes oder in Verlust geratenes Inventar wird dem Benutzer in Rechnung gestellt. Für die Beseitigung des Mülls hat der Mieter Sorge zu tragen. Die Vermietung des Zeltplatzes findet unter Ausschluss jeglicher Haftung statt.
(5) Das Rauchen im gesamten Haus ist nicht gestattet.
(6) Ab 22 Uhr ist auf Zimmerlautstärke zu achten. Im Außenbereich ist ab 22 Uhr ebenfalls darauf zu achten, dass Nachbarn in ihrer Ruhe nicht gestört werden.
(8) Die Feierlichkeiten sollen sich am Geist des Hauses orientieren und dürfen christliche Gefühle nicht verletzen.
§ 3 Stornierung und Kaution
Bis sechs Wochen vor Belegung 25 % des Mietpreises. Vier Wochen vor Belegung 50 %. Danach berechnen wir 100 % des Mietpreises.
Bei Schlüsselübernahme ist eine Kaution i. H. v. 100 € zu hinterlegen. Diese Summe wird mit der Belegungsgebühr verrechnet.
§ 4 Verschiedenes
(1) Am Ende des Zeltlagers wird eine Rechnung ausgestellt werden. Diese Rechnung ist auf das Konto (IBAN DE02 5305 0180 0040 0180 07) des Kirchenkreisamtes Fulda bei der Sparkasse Fulda (BIC HELADEF1FDS) zu überweisen, Verwendungszweck: Miete Zeltplatz; Name und Zeitraum.
(2) Dem Benutzer obliegt die Verkehrssicherheitspflicht während der Veranstaltung.
Er stellt die Kirchengemeinde ausdrücklich von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die sich aus Verletzungen der Verkehrsicherheit ergeben.
(3) Bei Verlust des Schlüssels ist die komplette Schließanlage zu ersetzen.
(4) Bei der Schlüsselübergabe ist eine Kaution in Höhe von 100 € zu hinterlegen.
(5) Die Benutzungs- und Gebührenordnung tritt mit dem Tag des Kirchenvorstandsbeschlusses in Kraft.
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